Für die Zeit, in der Ihr Grundstück nicht an das Stromnetz angeschlossen ist, wird Ihre Baustelle mit Baustrom versorgt. In der Regel wird die Versorgung mit Baustrom vertragsmäßig meist dem Bauherrn zur Aufgabe gemacht. Der Grund hierfür ist, dass sich die Baufirmen ungern mit den Formalitäten auseinandersetzen wollen, die regional voneinander abweichen können. Das Beantragen von Baustrom ist dennoch ein wichtiger Bestandteil, der durch den eingetragenen Elektroinstallateur beim EVU (z.B. Bayernwerk) zu beantragen ist.
Sobald eine Beauftragung des EVU (z.B. Bayernwerk) bei uns vorliegt, setzen wir uns mit dem Bauherrn in Verbindung um die weiteren Abläufe abzuklären.